Statt der ruinösen Kündigung können Sie Ihre Lebensversicherung jetzt verkaufen!
Zu einem höheren Preis als der von der Versicherungsgesellschaft ausgewiesene Rückkaufswert!
neue Anlagemöglichkeiten und dadurch erhöhter Kapitalbedarf
private oder geschäftliche Anschaffungen
schnelle Tilgung von Schulden
Scheidung
Tod des Partners, der keine eigene Lebensversicherung hat
Unfall und dessen finanzielle Folgen
Berufsunfähigkeit
vorzeitiger Ruhestand und noch keine volle Rente
plötzliche Pflegebedürftigkeit und kein Geld für die Heimunterbringung
mangelnde Kreditwürdigkeit
negativer Schufa-Eintrag
schwere Krankheit
vorzeitige Ablösung einer Hypothek
kein ausreichender Versicherungsschutz bei Sturm oder Brandschäden am Eigenheim, was leider immer öfter vorkommt
die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet nicht die erhofften bwz. versprochenen Gewinne und Sie möchten sich am Markt neu orientieren
Arbeitslosigkeit (gemäß aktueller Rechtssprechung darf ein Langzeitarbeitsloser seit dem 1.01.2003 nur Ersparnisse in Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr behalten, wenn er
Arbeitslosenhilfe erhalten möchte)
Bevor Arbeitslosengeld gezahlt wird, müssen die Rücklagen aufgelöst oder Wertsachen verkauft werden.
Ein 50-Jähriger dürfte z. B. 10.000 Euro Barvermögen behalten und 10.000 Euro in einer Lebensversicherung.
Ab 19. Juli verschicken die Behörden dazu einen komplizierten Fragebogen (bis zu 14 Seiten!). Gefragt wird nach Bargeld, Giro- und Sparkonten, Bausparguthaben, Lebensversicherungen
(außer Riester-Rente), Haus- und Grundbesitz – im In- und Ausland.
Außerdem anzugeben: „Sonstige Vermögensgegenstände“ wie Familien-Schmuck, Uhren, Gemälde, Antiquitäten und Autos. Alles, was verkäuflich ist, muss zu Geld gemacht werden.